Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) gehören in der Schweiz seit dem 1. August 2017 zum offiziellen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies hat der Bundesrat beschlossen, nachdem eine Volksabstimmung schon vor acht Jahren mit großer Mehrheit dafür gestimmt hatte.
„Mit dem Entscheid erkennt die Regierung an, dass Komplementärmedizin die gesetzlichen Vorgaben für Wirksamkeit, hohe Qualität und Sicherheit erfüllt“, teilte der Dachverband Komplementärmedizin mit.
Quelle: Securvital 4/2017